DAAD Sprachnachweis
Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen für einen Antrag auf Förderung von Auslandssemester und –praktikum an ausländischen Hochschulen inkl. der h_da Partnerhochschulen.
FAQs zum DAAD Sprachtest Englisch
14-tägig während der Vorlesungszeit; Termine und Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis in my.h-da.de (Sprachenzenrum).
Nein, die Teilnahme ist kostenfrei.
Es gibt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Es ist keine gezielte Vorbereitung vorgesehen; die aktuell vorhandenen Sprachfertigkeiten werden ermittelt.
Es gibt keine festen Voraussetzungen, aber: das Sprachenzentrum empfiehlt das Ablegen des Englisch-Einstufungstests OOPT (und ggf. Besuch eines Englischkurses im Anschluss) zur besseren Einordnung der eigenen Fähigkeiten im Vorfeld.
Die Zulassung erfolgt erst wenige Tage vor dem Test. Wenn Sie zugelassen werden, ändert sich Ihr Belegstatus von „Angemeldet“ zu „Zugelassen“. Ggf. werden Sie auf die Warteliste gesetzt.
Sie erhalten wenige Tage vor dem Test eine E-Mail mit dem Formular des DAAD (dieses ist vor dem Test auszufüllen und per E-Mail einzureichen) sowie Informationen zum Ablauf am Testtag. Zum Ablegen des Tests benötigen Sie kein Papier, nur einen Stift.
Bitte melden Sie sich zu dem Termin an, der Ihrer Bewerbungsfrist am nächsten liegt. Wenn Sie sich für einen früheren Termin anmelden, der für Stipendienbewerber*innen vorgesehen ist, kann es vorkommen, dass Sie gebeten werden, sich für einen anderen Termin anzumelden. Dies passiert, wenn sich mehr Personen anmelden als es Plätze gibt (pro Termin gibt es acht Plätze). Sie tragen dazu bei, den administrativen Aufwand niedrig zu halten, in dem Sie sich direkt für den passenden Termin anmelden.
Welche Niveaustufen kann man erreichen?
Erreichbar sind die Niveaustufen A1-C1 in den Bereichen mündliche Interaktion, Lesen und Schreiben. Jeder Bereich wird für sich beurteilt, d.h. es gibt mehrere Einzelergebnisse, jedoch kein Gesamtergebnis.
Es ist eine einmalige Teilnahme am DAAD-Sprachtest vorgesehen (eine erneute Teilnahme ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn seit dem Test einige Zeit vergangen ist und die Sprachkenntnisse sich nachweisbar verbessert haben). Das Ergebnis kann nachträglich nicht geändert werden, deshalb ist es wichtig, sich schon vor der Teilnahme darum zu kümmern, dass die Englischkenntnisse wirklich auf dem Niveau sind, das für den angestrebten Auslandsaufenthalt benötigt wird.
Studierende, die eine Englisch-Sprachlehrveranstaltung auf den Niveaustufen B2 und/oder C1 mit der Note 2,0 oder besser absolviert haben, werden vom Test freigestellt und erhalten den Sprachnachweis auf der Grundlage der Kursleistung.
Kontakt: Laura Gill
Wenn Sie über ein international anerkanntes Zertifikat (Cambridge, TOEFL, IELTS) verfügen, reichen Sie es bitte per E-Mail ein. Das Sprachenzentrum prüft dann, ob eine Freistellung auf dieser Basis möglich ist.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Koordination:
Jennifer Christen General English
Dr. Tamara Onnis Legal English
Andrew Larrew Technical English
Wenzel Stammnitz-Kim Business English
Kann man bei dem Test durchfallen?
Nein, ein Nichtbestehen gibt es nicht. Es wird schlichtweg festgestellt, auf welcher NIveaustufe Sie sich befinden. Es kann natürlich passieren, dass die erreichte Niveaustufe nicht für den gewünschten Auslandsaufenthalt ausreichend ist. Deshalb empfehlen wir, im Vorfeld den Englisch-Einstufungstest (Oxford Online Placement Test - OOPT) abzulegen, um ein erstes Bild der eigenen Fähigkeiten zu erhalten. Ggf. sollten Sie im Anschluss zunächst eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Englisch besuchen. Weder das Testergebnis des OOPT noch das des DAAD-Spachtests werden als Note eingetragen (da es dafür keine Note gibt).
Nein, nur aktuell immatrikulierte Studierende dürfen den Test ablegen. Auch frühere Studierende, die aktuell exmatrikuliert sind, können nicht zum Test zugelassen werden.
Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Hochschule bezüglich der sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen.
Testtermine werden auf Anfrage angeboten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Koordination.