FAQ

Sprachenzentrum

Das Sprachenzentrum der h_da bietet Ihnen die Möglichkeit, Chinesisch, Deutsch als Fremdsprache, Deutsche Gebärdensprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch zu lernen.

Mit Ausnahme des DSH-Vorbereitungskurses ist unser Sprachangebot für alle Studierenden der h_da kostenfrei.

Alle Studierenden der h_da können die Lehrveranstaltungen im Offenen Sprachenprogramm des Sprachenzentrums besuchen.

Das Sprachenzentrum der h_da nimmt Gasthörerinnen und Gasthörer auf, sobald in einem Kurs die Möglichkeit besteht, d.h. wenn nach der Belegfrist noch Kursplätze frei sind. Um Kurse als Gasthörer bzw. Gasthörerin zu besuchen, muss offiziell eine Gasthörerschaft beantragt werden.

Für Fragen zu Sprachkursen oder Sprachzertifikaten kommen Sie zu den Sprechstunden ins Sekretariat oder wenden Sie sich direkt an die Koordinatorinnen und Koordinatoren des Sprachenzentrums.

Anmeldung und Zulassung zu den Sprachkursen

Das Programm des Sprachenzentrums finden Sie im Vorlesungsverzeichnis von  my.h-da Mein Hochschulportal /Sprachenzentrum. 

Zu Sprachkursen zugelassen werden nur Studierende, die die Kursvoraussetzungen erfüllen: entweder durch Nachweis des Kursniveaus durch die Teilnahme am Einstufungstest oder durch erfolgreichen Abschluss (mind. Note 4,0) eines  Sprachkurses an der h_da auf der vorangegangenen Niveaustufe. Wenn Sie im QIS einen Sprachkurse belegen, der nicht Ihrem Sprach- bzw. Einstufungsniveau entspricht, werden Sie nicht zum Kurs zugelassen.
Anfängerkurse auf Niveau A1.1 können ohne Voraussetzungen belegt werden.

Bitte prüfen Sie vor Kursbeginn, ob Sie zum Kurs zugelassen wurden ("Meine Veranstaltungen"). Nur dann ist eine Teilnahme möglich.
Sollten Sie einen Kurstermin innerhalb der Belegfrist unentschuldigt versäumen, kann Ihre Zulassung zum Kurs verfallen. Sollten Sie für eine Lehrveranstaltung auf der "Warteliste" stehen, kommen Sie bitte trotzdem zur Veranstaltung, da die Nachrückplätze im Kurs direkt vergeben werden.

Wenn Ihre Anmeldung für einen Kurs abgelehnt wurde, liegt es meist daran, dass Sie die Voraussetzungen für den Sprachkurs nicht erfüllen (abweichendes Sprachniveau, kein Einstufungstest). Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des Sprachenzentrums oder die Koordination der jeweiligen Sprache.

Pro Semester können maximal zwei Lehrveranstaltungen des Offenen Sprachenprogramms Deutsch als Fremdsprache oder Englisch belegt werden.

Bei den romanischen Sprachen ist eine gleichzeitige Belegung unterschiedlicher Niveaustufen oder verschiedener Sprachen auf einer Niveaustufe nicht möglich.

Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie alle Lehrveranstaltungen (Termine, Räume, Kursinhalte etc.) der h_da..

Hier finden Sie Informationen zum Einstufungstest der verschiedenen Sprachen.

Grundsätzlich nein. In besonderen Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Sprachenzentrums.

Die Ergebnisse der bisherigen Einstufungstests behalten ihre Gültigkeit. Sobald Sie einen Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, gilt dieser Nachweis als neues Einstufungsniveau.

Bei Bedarf können Sie sich innerhalb der Belegfristen  wieder von einer Veranstaltung abmelden. Nach Ablauf der Belegfrist wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Sprachenzentrums.

Für die Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums (Offenes Sprachenprogramm) erfolgt die Prüfungsanmeldung über das Sekretariat des Sprachenzentrums. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung fristgerecht, also innerhalb der Belegfrist von Ihnen belegt wurde und Sie zum Kurs zugelassen wurden.

Fragen zum Sprachkurs

Die Lehrveranstaltungen beginnen in der ersten Vorlesungswoche. Aktuelle Termine

Detaillierte Kursbeschreibungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis von my.h-da. Dort sind auch Informationen zum jeweiligen Lehrwerk bzw. Kursbuch.

Der Kursraum wird spätestens eine Woche vor Kursbeginn im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Lageplan der h_da

Im Sprachenzentrum der h_da ist die Zielsprache auch Unterrichtssprache. In den Anfängerkursen wird auch Deutsch bzw. Englisch gesprochen.

Die Noten setzen sich in der Regel aus Klausur, Präsentation, mündlicher Prüfung sowie aktiver und regelmäßiger Teilnahme im Unterricht zusammen. Informationen zu den Bewertungskriterien für die Benotung der einzelnen Leistungsnachweise sowie der Notenskala erhalten Sie bei der Koordination der jeweiligen Sprache.
Nach Semesterabschluss werden die Noten im my.h-da Mein Hochschulportal erfasst (Noten- und Klassenspiegel).

Leistungsnachweise, früher "Scheine" genannt, werden mit CPs erfasst. Der Erwerb von Sprachkenntnissen, die üblicherweise an allgemeinbildenden Schulen erworben werden, wie z.B. Englisch, kann auf Anfängerniveau nicht Gegenstand eines Bachelor- oder Masterstudiums sein. Das bedeutet, dass für diese Sprache erst ab einem bestimmten Niveau CPs erworben werden können. Scheinvergabe

Im Einzelfall können wir Ihnen für die Teilnahme an einem Sprachkurs eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme am Kurs.