FAQ
Sprachenzentrum
Das Sprachenzentrum der h_da bietet Ihnen die Möglichkeit, Chinesisch, Deutsch als Fremdsprache, Deutsche Gebärdensprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Türkisch zu lernen.
Mit Ausnahme des DSH-Vorbereitungskurses ist unser Sprachangebot für alle Studierenden der h_da kostenfrei.
Alle Studierenden der h_da können die Lehrveranstaltungen im Offenen Sprachenprogramm des Sprachenzentrums besuchen.
Das Sprachenzentrum der h_da nimmt Gasthörerinnen und Gasthörer auf, sobald in einer Sprachlehrveranstaltung die Möglichkeit besteht, d.h. wenn nach der Belegfrist noch Plätze frei sind. Um Lehrveranstaltungen als Gasthörer bzw. Gasthörerin zu besuchen, muss offiziell eine Gasthörerschaft beantragt werden.
Für Fragen zu Sprachlehrveranstaltugnen oder Sprachzertifikaten kommen Sie zu den Sprechstunden ins Sekretariat oder wenden Sie sich direkt an die Koordinatorinnen und Koordinatoren des Sprachenzentrums.
Anmeldung und Zulassung zu den Sprachlehrveranstaltungen
Das Programm des Sprachenzentrums finden Sie im Vorlesungsverzeichnis von my.h-da Mein Hochschulportal /Sprachenzentrum.
Zu Sprachlehrveranstaltungen zugelassen werden nur Studierende, die die Kursvoraussetzungen erfüllen: entweder durch Nachweis des Kursniveaus durch die Teilnahme am Einstufungstest oder durch erfolgreichen Abschluss (mind. Note 4,0) einer Sprachlehrveranstaltung an der h_da auf der vorangegangenen Niveaustufe. Wenn Sie eine Sprachlehrveranstaltung belegen, der nicht Ihrem Sprach- bzw. Einstufungsniveau entspricht, werden Sie nicht zur Veranstaltung zugelassen.
Sprachlehrveranstaltungen auf Anfängerniveau A1.1 können ohne Voraussetzungen belegt werden.
Bitte prüfen Sie vor Beginn der Sprachlehrveranstaltung, ob Sie zugelassen wurden ("Meine Veranstaltungen"). Nur dann ist eine Teilnahme möglich.
Sollten Sie einen Termin innerhalb der Belegfrist unentschuldigt versäumen, kann Ihre Zulassung zur Sprachlehrveranstaltung verfallen. Sollten Sie für eine Lehrveranstaltung auf der "Warteliste" stehen, kommen Sie bitte trotzdem zur Veranstaltung, da die Nachrückplätze im Kurs direkt vergeben werden.
Wenn Ihre Anmeldung für eine Sprachlehrveranstaltung abgelehnt wurde, liegt es meist daran, dass Sie die Voraussetzungen für diese nicht erfüllen (abweichendes Sprachniveau, kein Einstufungstest). Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat des Sprachenzentrums oder die Koordination der jeweiligen Sprache.
Pro Semester können maximal zwei Lehrveranstaltungen des Offenen Sprachenprogramms Deutsch als Fremdsprache oder Englisch belegt werden.
Bei den romanischen Sprachen ist eine gleichzeitige Belegung unterschiedlicher Niveaustufen oder verschiedener Sprachen auf einer Niveaustufe nicht möglich.
Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie alle Lehrveranstaltungen (Termine, Räume, Inhalte der Sprachlehrveranstaltung etc.) der h_da..
Hier finden Sie Informationen zum Einstufungstest der verschiedenen Sprachen.
Grundsätzlich nein. In besonderen Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Sprachenzentrums.
Die Ergebnisse der bisherigen Einstufungstests behalten ihre Gültigkeit. Sobald Sie eine Sprachlehrveranstaltung erfolgreich abgeschlossen haben, gilt dieser Nachweis als neues Einstufungsniveau.
Die aktuellen Belegfristen finden Sie unter Semestertermine.
Bei Bedarf können Sie sich innerhalb der Belegfristen wieder von einer Veranstaltung abmelden. Nach Ablauf der Belegfrist wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Sprachenzentrums.
Für die Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums (Offenes Sprachenprogramm) erfolgt die Prüfungsanmeldung über das Sekretariat des Sprachenzentrums. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung fristgerecht, also innerhalb der Belegfrist von Ihnen belegt wurde und Sie zum Kurs zugelassen wurden.
Fragen zur Sprachlehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltungen beginnen in der ersten Vorlesungswoche. Aktuelle Termine
Detaillierte Beschreibungen zu den Sprachlehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis von my.h-da. Dort sind auch Informationen zum jeweiligen Lehrwerk bzw. Kursbuch.
Der Unterrichtsraum wird spätestens eine Woche vor Kursbeginn im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Lageplan der h_da
Im Sprachenzentrum der h_da ist die Zielsprache auch Unterrichtssprache. In den Anfängerkursen wird auch Deutsch bzw. Englisch gesprochen.
Die Noten setzen sich in der Regel aus Klausur, Präsentation, mündlicher Prüfung sowie aktiver und regelmäßiger Teilnahme im Unterricht zusammen. Informationen zu den Bewertungskriterien für die Benotung der einzelnen Leistungsnachweise sowie der Notenskala erhalten Sie bei der Koordination der jeweiligen Sprache.
Nach Semesterabschluss werden die Noten im my.h-da Mein Hochschulportal erfasst (Noten- und Klassenspiegel).
Leistungsnachweise, früher "Scheine" genannt, werden mit CPs erfasst. Der Erwerb von Sprachkenntnissen, die üblicherweise an allgemeinbildenden Schulen erworben werden, wie z.B. Englisch, kann auf Anfängerniveau nicht Gegenstand eines Bachelor- oder Masterstudiums sein. Das bedeutet, dass für diese Sprache erst ab einem bestimmten Niveau CPs erworben werden können. Scheinvergabe
Im Einzelfall können wir Ihnen für die Teilnahme an einer Sprachlehrveranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an der Veranstaltung.
Zertifikate und Anerkennungen
Studienplatzwechsler können sich Sprachkurse im Sprachenzentrum anerkennen lassen. Anerkennungen
Falls Sie Anregungen zu weiteren Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Mail an das Sekretariat des Sprachenzentrums.