Anerkennung
Studienplatzwechsler können auf Antrag Sprachkurse bzw. erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen, sofern eine Gleichwertigkeit mit den Studienanforderungen gegeben ist.
Auch Studierende, die ihre Sprachkompetenzen außerhalb einer Hochschule erworben haben und dies nachweisen können, können einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Bitte verwenden Sie die Checkliste, aus der Sie entnehmen können, welche Dokumente Sie für die Anerkennung einreichen müssen. Auch die Bearbeitungsfristen sind hier zu finden.
Weitere Informationen finden Sie in der Anerkennungssatzung der h_da und im Merkblatt für Anerkennungen des Sprachenzentrums.
Ansprechperson sind für Sie die Koordinatorin oder der Koordinator, die/der den jeweiligen Sprachbereich betreut.