DAAD Sprachnachweis

Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen für einen Antrag auf Förderung von Auslandssemester und –praktikum an ausländischen Hochschulen inkl. der h_da Partnerhochschulen.

FAQs zum DAAD Sprachtest Englisch

14-tägig während der Vorlesungszeit; Termine und Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis in my.h-da.de (Sprachenzenrum).

Nein, die Teilnahme ist für Studierende der h_da kostenfrei.

Es gibt einen schriftlichen (Leseverstehen und Schreiben) und einen mündlichen Teil. Es ist keine gezielte Vorbereitung vorgesehen; die aktuell vorhandenen Sprachfertigkeiten werden ermittelt. Das Sprachenzentrum empfiehlt das Ablegen des Englisch-Einstufungstests OOPT (und ggf. Besuch einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich Englisch im Anschluss) zur besseren Einordnung der eigenen Fähigkeiten im Vorfeld.

Es gibt keine festen Voraussetzungen, aber: das Sprachenzentrum empfiehlt das Ablegen des Englisch-Einstufungstests OOPT (und ggf. Besuch einer Lehrveranslatung aus dem Bereich Englisch im Anschluss) zur besseren Einordnung der eigenen Fähigkeiten im Vorfeld.

Die Zulassung erfolgt erst wenige Tage vor dem Test. Wenn Sie zugelassen werden, ändert sich Ihr Belegstatus von „Angemeldet“ zu „Zugelassen“. Ggf. werden Sie auf die Warteliste gesetzt. Informieren Sie sich frühzeitig über die Testtermine. Legen Sie den Test möglichst frühzeitig ab.

Sie erhalten wenige Tage vor dem Test eine E-Mail mit dem Formular des DAAD (dieses ist vor dem Test auszufüllen und per E-Mail einzureichen) sowie Informationen zum Ablauf am Testtag. Zum Ablegen des Tests benötigen Sie kein Papier, nur einen Stift.

Welche Niveaustufen kann man erreichen?

Erreichbar sind die Niveaustufen A1-C1 in den Bereichen mündliche Interaktion, Lesen und Schreiben. Jeder Bereich wird für sich beurteilt, d.h. es gibt mehrere Einzelergebnisse, jedoch kein Gesamtergebnis. Erkundigen Sie sich bei Bedarf beim International Office, was das Ergebnis für Ihre Bewerbung bedeutet.

Wie lange ist das Ergebnis gültig?

Wird der Test abgelegt, ist das Ergebnis für zwei Jahre gültig. Wird die Leistung aus einer Lehrveranstaltung für den Sprachnachweis herangezogen, darf die erbrachte Leistung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien

Es ist eine einmalige Teilnahme am DAAD-Sprachtest vorgesehen; das Ergebnis ist zwei Jahre gültig. Das Ergebnis kann nachträglich nicht geändert werden, deshalb ist es wichtig, sich schon vor der Teilnahme darum zu kümmern, die Englischkenntnisse auf das Niveau zu bringen, das für den angestrebten Auslandsaufenthalt benötigt wird.

Wenn sich beispielsweise Ihr Zielland ändert, kann das Formular entsprechend angepasst werden.

Studierende, die eine Englisch-Sprachlehrver­anstaltung auf den Niveaustufen B2 und/oder C1 mit der Note 2,0 oder besser absolviert haben, werden vom Test freigestellt und erhalten den Sprachnachweis auf der Grundlage der Leistung in der Lehrveranstaltung. Diese darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Kontakt: Laura Gill

Wenn Sie über ein international anerkanntes Zertifikat (Cambridge, TOEFL, IELTS) verfügen, reichen Sie es bitte per E-Mail ein. Das Sprachenzentrum prüft dann, ob eine Freistellung auf dieser Basis möglich ist.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Koordination:
Jennifer Christen General English
Dr. Tamara Onnis Legal English
Andrew Larrew Technical English
Wenzel Stammnitz-Kim Business English

Kann man bei dem Test durchfallen?

Nein, ein Nichtbestehen gibt es nicht. Es wird schlichtweg festgestellt, auf welcher Niveaustufe Sie sich befinden. Es kann natürlich passieren, dass die erreichte Niveaustufe nicht für den gewünschten Auslandsaufenthalt ausreichend ist. Deshalb empfehlen wir, im Vorfeld den Englisch-Einstufungstest (Oxford Online Placement Test - OOPT) abzulegen, um ein erstes Bild der eigenen Fähigkeiten zu erhalten. Ggf. sollten Sie im Anschluss zunächst eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Englisch besuchen. Weder das Testergebnis des OOPT noch das des DAAD-Spachtests werden als Note eingetragen (da es dafür keine Note gibt).

Nein, nur aktuell immatrikulierte Studierende dürfen den Test ablegen. Auch frühere Studierende, die aktuell exmatrikuliert sind, können nicht zum Test zugelassen werden.

Wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Hochschule bezüglich der sprachlichen Zulassungs­voraussetzungen. Nehmen Sie zusätzlich auch Kontakt zum International Office auf.

Partnerhochschule der h_da

Testtermine werden auf Anfrage angeboten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Koordination.